(Stand 01/2026)
1. Geltung der Vertragsbedingungen
1.1 Die Dienstleistung wird unter den Namen „Ninfly-Mitgliedschaft“ angeboten und vermarktet.1.2 Vertragspartner ist die Jump and Play GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tom Ahlemeyer, Robert-Bosch-Str. 16, 48153 Münster.
1.3 Die Jump and Play GmbH ist berechtigt, die Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei Änderung der Vertragsbedingungen wird das Mitglied über die Änderung in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit diesen Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich die Jump and Play GmbH das Recht vor, die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen.
1.4 Mit dem Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags akzeptiert der Teilnehmer diese allgemeinen Vertragsbedingungen.
2. Veranstaltungsort und -inhalt
2.1 Das Mitglied erhält ein persönliches Zutritts-Armband, mit welchem das Mitglied Zutritt zum Gastronomie-Bereich (inklusive Umkleiden und Sanitäranlagen) erhält.2.2 Je nach gewähltem Mitgliedschaftsangebot stehen dem Mitglied unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.
2.2.1 Jedes Mitglied ist unabhängig von dem gewählten Angebot berechtigt, die Mitgliederpreise im Trampolin Park in Anspruch zu nehmen.
2.2.2 Die ABO-Angebote berechtigen zur Nutzung des jeweiligen Bereichs, wobei die Nutzung des Trampolin Parks aus Sicherheitsgründen auf täglich maximal 2 Stunden begrenzt ist.
2.2.3 Die KURS-Angebote berechtigen zur Teilnahme am jeweils vereinbarten Kurstermin, welcher einmal wöchentlich jeweils zur gleichen Zeit angeboten wird. Es ist nicht möglich auf andere als den vereinbarten Kurstermin auszuweichen.
2.3 Mitglieder müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Für Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigen möglich.
2.5 Die Öffnungszeiten und Preise werden auf der Website www.ninfly.de (folgend Website) bekannt gegeben. Die Jump and Play GmbH hält sich jederzeit das Recht der Änderung vor.
2.6 Ein Anspruch auf verfügbare Plätze im Trampolin Park besteht nicht.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Zutritts-Armbands zu sorgen. Ein Verlust des Zutritts-Armbands ist umgehend der Jump and Play GmbH zu melden. Das Zutritts-Armband wird daraufhin umgehend gesperrt.3.2 Nach Verlust und Sperrung des Zutritts-Armbands hat das Mitglied die Möglichkeit ein neues Zutritts-Armband zum jeweils aktuell gültigen Preis (aktuell 3,90 Euro) zu erwerben und die Mitgliedschaft auf das neue Zutritts-Armband buchen zu lassen. Es besteht jedoch zu jeder Zeit nur Anspruch auf ein einziges aktiviertes Zutritts-Armband.
3.3 Die Mitgliedschaft ist persönlich und an den Vertragspartner gebunden. Eine Übertragung ist nicht möglich. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Zutritts-Armband ausschließlich persönlich zu nutzen und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 240,- Euro.
3.4 Änderungen von vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankverbindung usw.) sind der Jump and Play GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Die von der Jump and Play GmbH zur Verfügung gestellten, verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Ninfly genutzt werden. Die Jump and Play GmbH ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
4. Zahlung des Mitgliedsbeitrags
4.1 Der Mitgliedsbeitrag (im ersten Monat der Mitgliedschaft der anteilige Betrag zzgl. der einmaligen Startgebühr) wird monatlich im Voraus, spätestens bis zum 05. Kalendertag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht.4.2 Das Mitglied bzw. der genannte Kontoinhaber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen. Für Rückbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 8,90 Euro zzgl. Rücklastschriftgebühren des jeweiligen Bankinstituts.
4.3 Monatliche Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag sind nicht möglich.
5. Laufzeit, Kündigung und Stilllegung
5.1 Der Vertrag hat bei Abschluss eine Laufzeit von einem Monat.Wenn der Mitgliedschaftsvertrag nicht vom Mitglied oder der Jump and Play GmbH gekündigt wird, verlängert sich dieser stillschweigend und kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Erstlaufzeit von einem Monat.
Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der Jump and Play GmbH, Robert-Bosch-Str. 16, 48153 Münster schriftlich oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären.
5.2 Ist das Mitglied länger als vier Wochen aufgrund Krankheit, Ortsabwesenheit oder anderer unvorhersehbarer, schwerwiegender Gründe gehindert, das Angebot zu nutzen, wird die Mitgliedschaft vorübergehend stillgelegt. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen der Jump and Play GmbH nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Die Gründe für die Stilllegung sind mittels einer geeigneten Bescheinigung nachzuweisen.
5.3 Bei Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt / Gemeinde ausgeübt werden kann.
5.4 Die Kündigung der Mitgliedschaft hat unter Umständen Einfluss auf gewährte Kombi- oder Familienrabatte, wenn die jeweilige Bedingung durch die Beendigung der zugehörigen Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt ist.
6. Datenschutz
6.1 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten des Mitglieds erfragt, die Vertragsdauer und eine Einzugsermächtigung für den monatlichen Beitrag festgelegt. Diese Daten werden firmenintern gespeichert und ausschließlich im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandates an die Hausbank der Jump and Play GmbH weitergegeben.7. Sonstiges
7.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, dass auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird.7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt.
7.3 Das Mitglied versichert durch den schriftlichen Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages diese Vertragsbedingungen der NINFLY-Mitgliedschaft gelesen und verstanden zu haben.
7.4 Ein wiederholtes Missachten unserer Sicherheits- und Benutzungsregeln sowie das Missachten der Anweisungen des Personals kann ein Hausverbot zur Folge haben. Ein begründetes Hausverbot seitens der Jump and Play GmbH hat keine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft zur Folge.